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   RG, 20.10.1934 - I 264/33   

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https://dejure.org/1934,393
RG, 20.10.1934 - I 264/33 (https://dejure.org/1934,393)
RG, Entscheidung vom 20.10.1934 - I 264/33 (https://dejure.org/1934,393)
RG, Entscheidung vom 20. Oktober 1934 - I 264/33 (https://dejure.org/1934,393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erstreckt sich die Rechtskraft des die Ernennung eines Schiedsrichters ablehnenden Beschlusses auf die Begründung, daß die eine Partei in das die Schiedsgerichtsklausel mit enthaltende Abkommen nicht eingetreten sei? 2. Handelt es sich um die Fortführung der gleichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02

    Änderung der fortgeführten Firma

    Den früheren strengen Standpunkt der Rechtsprechung, die nur unwesentliche Änderungen der abgeleiteten Firma zuließ (RGZ 113, 306; 145, 274; 162, 121), hat allerdings der BGH (BGHZ 44, 116, 119 f. = NJW 1965, 1915) abgemildert, indem er auch nachträgliche Änderungen für zulässig erklärt hat,.
  • BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68

    Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das

    Eine solche Auffassung wird zwar, wie dem Berufungsgericht zuzugeben ist, überwiegend auch im Schrifttum vertreten (so z.B. von Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 166 III 2 b, und von Stein/Jonas/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 1029 Anm. II 3 mit Fußn. 13 a, - anders dagegen z.B. Baumbach/Schwab, Schiedsgerichtsbarkeit, 20 Aufl. Kap. 10 E I S. 109), sie besitzt jedoch weder eine gesetzliche Grundlage noch eine innere Berechtigung und kann sich, genau besehen, auch nicht zu Recht auf die zumeist dafür herangezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts (SeuffArch 59 Nr. 98 S. 173; JW 1909, 396 Nr. 16; JW 1914, 773 Nr. 19; RGZ 145, 274 = ZZP 59, 312) berufen.
  • BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 38/54

    Betriebsübergang: Haftungsvoraussetzungen und -umfang bei Betriebsübernahme

    Wenn aber nur die schlagwortartige Bezeichnung des Handelsgeschäfts unter Beifügung eines die gesellschaftliche Art kennzeichnenden Zusatzes ohne den Firmenkern der alten Firma geführt wird, ist die Anwendung des § 25 HGB verneint worden (vgl. RGZ 145, 274).
  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 281/55

    Verwirkung des Provisionsanspruchs bei Verleitung des Kunden zum Vertragsbruch,

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Gläubiger schuldhaft seine eigene Leistung verweigert (RGZ 145, 274 [282]).
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